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Wolf: Bundestag debattiert Herabsenkung des Schutzstatus

In der gestrigen Sitzung des Bundestags debattierten die Abgeordneten u.a. über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Durch diesen Antrag möchte die Unionsfraktion die deutsche Bundesregierung dazu bringen, der Herabstufung Schutzstatus des Wolfes (Canis lupus) auf europäischer Ebene durch eine Änderung der "Berner Konvention" zuzustimmen. Dieser Vorschlag existiert auch auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission seit Dezember 2022. Die sogenannte Berner Konvention und ihre Anhänge regeln den Schutzstatus verschiedener Tier- und Pflanzenarten.
In Anhang 3 der Berner Konvention sind die geschützten Tierarten aufgelistet. Diese Arten sind schutzbedürftig, dürfen aber unter gewissen Umständen bejagt oder genutzt werden wie z.B. Iltis, Luchs oder auch die Gams. In Anhang 2 sind die streng geschützten Tierarten aufgelistet. Dort befindet sich momentan auch der Wolf. Allerdings finden sich dort ansonsten vor allem Arten wie der Polarfuchs oder auch der Korsische Rothirsch, also Tierarten, welche einen regional begrenzten Raum besiedeln.

Die Position des Bayerischen Jagdverbandes in dieser Angelegenheit ist klar: "Wölfe sind wildlebende Tiere und als solche gehören sie natürlich ins Jagdrecht. Und wenn der Wolf im Jagdrecht ist, haben wir Jägerinnen und Jäger auch die Möglichkeit, den Weidetierhaltern zu helfen, wenn es zu Übergriffen kommt, zum Beispiel auch durch die Entnahme von Problemwölfen", so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch.

Zu dem Antrag im Bundestag sprach u.a. die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weißgerber aus Unterfranken, welche auch auf die Vorfälle in der Rhön hinwies. Dort gab es erst kürzlich einen Rissvorfall unmittelbar in der Nähe eines Kindergartens (wir berichteten).

Text: Hannah Reutter, Foto: Randy van Domselaar/stock.adobe.com