Brauchbarkeit: BJV möchte Verordnung für neue QBPO
Der Bayerische Jagdverband wünscht sich vom Jagdministerium, dass es jetzt zeitnah die neue Prüfungsordnung der QBPO als Verordnung übernimmt, um künftig Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für Hundeführer und ihre Jagdhunde zu haben. Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch: „Es wäre schade, wenn dies wegen Untätigkeit des Ministeriums scheitern würde“.
Zugleich weist der BJV darauf hin, dass Meldungen, denen zufolge die alte Brauchbarkeitsprüfung BPO des BJV vom 25.06.1997 weiter gelte, definitiv falsch sind. Diese Prüfungsordnung wurde vom Verwaltungsgericht Regensburg für nicht relevant erklärt, in der Folge vom BJV außer Kraft gesetzt und ist nicht mehr anwendbar.
Dazu Ernst Weidenbusch: „Ein Tätigwerden des Jagdministeriums war nicht erforderlich, es wäre auch eigenartig, wenn ein Ministerium einer aufgehobenen Ordnung nachträglich noch die Anerkennung entziehen müsste.“
Die neue Brauchbarkeit QBPO, die der Bayerische Jagdverband gemeinsam mit dem JGHV und dem Hundeausschuss entwickelt hat, ist und bleibt die einzige Prüfung des Bayerischen Jagdverbandes, die dazu dient, die Brauchbarkeit eines Hundes gegenüber der Behörde nachzuweisen. Aus diesem Grund dürfen auch Richter des JGHV in Bayern ausschließlich nach der QBPO prüfen und Zeugnisse nach anderen Prüfungen nicht im Namen des BJV ausgestellt werden. Damit wurden in enger Zusammenarbeit mit dem JGHV gesetzliche und richterliche Vorgaben zum Tierschutz umgesetzt.
Text: Ursula Hoffmann, Bild: BJV