ÜBERGANGSPHASE BIS ZUR VOLLEN WIRKSAMKEIT DER EU-VERORDNUNG
LBA setzt die Registrierungspflicht aus
VON JAN SCHöNBERG
Teil der sogenannten EU-Drohnenverordnung ist es, dass sich Betreiber von Drohnen ab dem 31.12.2020 in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und ihre anschließend zugeteilte individuelle elektronische Registrierungsnummer an geeigneter Stelle am Fluggerät anbringen müssen. Doch das LBA setzt die Registrierungspflicht aus, sodass Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie noch bis zum 30.04.2021 in Deutschland davon befreit sind. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.drones-magazin.de/news/lba-setzt-die-registrierungspflicht-aus/
Foto: Adobe Stock / Alterfalter
22. Dezember 2020