LBA setzt die Registrierungspflicht aus

ÜBERGANGSPHASE BIS ZUR VOLLEN WIRKSAMKEIT DER EU-VERORDNUNG

LBA setzt die Registrierungspflicht aus

VON JAN SCHöNBERG

Teil der sogenannten EU-Drohnenverordnung ist es, dass sich Betreiber von Drohnen ab dem 31.12.2020 in einer Datenbank beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und ihre anschließend zugeteilte individuelle elektronische Registrierungsnummer an geeigneter Stelle am Fluggerät anbringen müssen. Doch das LBA setzt die Registrierungspflicht aus, sodass Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie noch bis zum 30.04.2021 in Deutschland davon befreit sind. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.drones-magazin.de/news/lba-setzt-die-registrierungspflicht-aus/

Foto: Adobe Stock / Alterfalter

22. Dezember 2020